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Aktenvortrag

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In den meisten Bundesländern gehört neben dem Prüfungsgespräch auch ein Aktenvortrag zur mündlichen Prüfung. Rein rechnerisch macht der Vortrag dabei einen vergleichsweise geringen Anteil der Gesamtnote aus. Dennoch sollten Sie ihn nicht unterschätzen. Mit dem Aktenvortrag präsentieren Sie sich der Prüfungskommission. Deshalb wird er auch als „Visitenkarte“ des Kandidaten bezeichnet. Spätere Redebeiträge im Prüfungsgespräch fallen nach einem guten Vortrag eher auf „gedüngten Boden“.

Der Aktenvortrag ist eine eigene Kunstform, die trainiert werden muss. Zeitmanagement, Strukturierung des Vortrages, Schwerpunktsetzung, freie Rede – dies sind spezifische Fertigkeiten, die für einen guten Aktenvortrag ausschlaggebend sind.

Zur gezielten Vorbereitung können Sie bei uns in allen Rechtsgebieten Aktenvorträge unter Realbedingungen halten. Dazu gehört die Vorbereitung vor Ort, Einhaltung der Zeitvorgaben etc. Die Aktenvorträge werden anschließend ausgewertet. Ausreichend sind in der Regel 4 Sitzungen à 1 Stunden. Der Aktenvortrag kann mit der Vorbereitung auf die mündliche Prüfung kombiniert werden.