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Vorbereitung auf die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung

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Die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung sind erfahrungsgemäß die größte Hürde im Ersten Examen. Sie machen über 50 Prozent der Endnote aus und können als Kernstück des Ersten Examens bezeichnet werden. Ein „Abschichten“ der Klausuren sehen die Juristenausbildungsgesetze nicht vor. Vielmehr muss das gesamte Wissen zu einem bestimmten Zeitraum abgerufen werden. Das fällt umso schwerer, als zuvor in erster Linie punktuelle Leistungsnachweise erbracht wurden. Das Wissen ist daher meist sporadisch und nicht mehr präsent.

Wir bieten Ihnen auf individueller Basis eine konzentrierte Vorbereitung auf die Klausuren in der staatlichen Pflichtfachprüfung an. Sie erhalten jeweils einen generellen Überblick über das anstehende Thema. Im Anschluss besprechen wir eine ausreichende Anzahl von examenstypischen Fällen von „A-Z“, mit dem Schwerpunkt in dem betreffenden Thema. Dadurch verfestigt sich die Theorie, und Sie bekommen ein operables Verhältnis zur Theorie im Kontext der Falllösung. Das systematische Wissen wird dann regelmäßig kumulativ abgefragt.

Zum Paket gehört auch das regelmäßige Schreiben von Klausuren. Üblich sind zwei Klausuren pro Woche. Diese Klausuren werden am Tag der Abgabe vom Dozenten selbst korrigiert und – nicht zuletzt unter Berücksichtigung stilistischer Fragen - besprochen. So erlernen Sie im Ergebnis auch das Handwerk des Klausurenschreibens.

Die Vorteile des Einzelunterrichts liegen dabei auf der Hand: Der Unterricht ist inhaltlich, didaktisch und zeitlich auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.

Empfohlener Buchungsumfang: 5 bis 7 Stunden pro Woche bei einer Laufzeit von 6 bis 8 Monaten.