Fragen/Livechat:

Nico

Warum führt die herrschend Meinung bei der Objektiven Theorie hinsichtlich der Frage wann eine Aussage falsch ist a als Argument an, das es den § 161 StGb gibt.

12:32 1
Nico

Hi Sören, In wieweit prüfe ich die Strafrechtlichen Normen innerhalb des § 823 Abs. 2 BGB durch. Ich Danke dir!

15:50
AAletta

Hallo Sören, könntest du noch mal die anfängliche und nachträgliche Übersicherung erklären und insbesondere auch, wann die dingliche Einigung bei nachträglicher Übersicherung nichtig ist? Vielen Dank!

15:57
Caroli

Hallo Sören, könntest du bitte Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel im Zusammenhang mit § 476 I 2 BGB erläutern (am besten anhand eines Beispiels)? Mir erschließt sich nicht ganz, wann es sich um ein Umgehungsgeschäft iSv § 476 I 2 BGB handelt.
Besten Dank!

11:19
Mara1234

Hallo Sören,
könntest du nochmal den Missbrauch der Vertretungsmacht erläutern? Stichwort: rechtliches Können im Außenv./rechtliches Dürfen im Innenv.?
Mir ist unklar, wann das Überschreiten der Vertretungsmacht dazu führt, dass $179 greift bzw ein Eigengeschäft vorliegt und wann der Vertretene es sich zurechnen lassen muss (Stichwort: Prokura).
Danke vielmals

23:48
Lalesiebel

Hallo Sören, könntest du kurz aufzeigen, wie der Fall der beidseitig zu vertretenen Unmöglichkeit zu lösen ist?
Das wäre ganz toll! Vielen Dank!

14:45 1
Lalesiebel

Hallo Sören,
Kannst du evtl das Verhältnis von 273II und 1000 erläutern? Blicke da nicht durch.
Vielen Dank!

22:37
Lalesiebel

Hallo Sören,
ich habe eine Frage zur Nichtigkeit dinglicher Rechtsgeschäfte. 

Es gibt ja durchaus einige Nichtigkeitsgründe, die sich durchschlagen (können), wie: 138, 104, 164, 134, 119ii, 123 (142). 
Bei der arglistigen Anfechtung heißt es bspw, dass die Abgabe der WE des Verpflichtungsgeschäfts auch zur Abgabe der WE des Verfügungsgeschäfts motiviert. 

Prüfe ich nun die Nichtigkeit des dinglichen Rechtsgeschäfts ausschließlich, wenn das im Sachverhalt angedeutet wird und ganz klar ist, dass sich dies auf die dingliche Ebene bezieht? 
Oder gibt es Fälle, in denen ich das automatisch prüfen muss, bspw im Fall von 104,105?

Wenn im Sachverhalt steht, dass der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund (bspw 104,105) nichtig ist und Ansprüche geltend gemacht werden, bin ich dann oft unsicher, ob dieser Grund auch im Rahmen des 

985 > 929 S.1 > dingliche Einigung 

geprüft werden muss.

13:03
Justitia89

Leider funktioniert der Stream bei mir nicht.
Es kommt immer wieder eine Fehlermeldung.
Was mache ich falsch?
Liebe Grüße

18:06 1
Justitia89

Hallo Sören. Im Examensfall Strafrecht:“Schausteller in Not“ vom April 2018 aus HH wird beim Einstecken des Gewinns, 242 I, 243 I 2 Nr. 2 der „Bruch“ verneint. Wieso?
Die zweite Frage beim erfolgsqualifizierten Versuch 253,255,250 II Nr.1, 22,23 wird der Rücktritt trotz Eintritt der schweren Folge bejaht, aber beim Ergebnis ist er trotz des positiven Rücktritts aus dem oben genannten Delikt strafbar.
Wie kommt das?
Liebe Grüße

19:01
Marlon

Hallo Sören,

was sagt Dir dein Gefühl, was nächste Woche im ersten Staatsexamen in Niedersachsen drankommen könnte.

Dankeschön

16:49
hiliDiskinity

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05:35
niklasMa

Hallo Sören,
kann ein Vertrag zugunsten Dritter zwischen einer Gesellschaft und einem Steuerberater auch hinsichtlich einer aufgrund der Beratung des Steuerberaters gegründeten neuen Gesellschaft zustande kommen?
Vielen Dank

11:52 1
Aspyxx

Eine Frage noch, unterschreibe ich meine Klausur eigentlich? Namen, oder Prüflingsnummer oder gar nicht? Danke

17:04
Aspyxx

Hi Sören, wenn ich gleiche Gesetze des Bundes und des Landes habe, zB VwVfG und VwVfg NRW, welche nenne ichdann?
Danke

17:01
Budka

Hallo Sören,
danke für deine Hilfe und die gewonnene Stunde (Simulation der mündlichen Prüfung). Ich habe die mündliche Prüfung nun hinter mich gebracht und auch bestanden. Leider verlief die Prüfung nicht so gut, so dass nur eine Person sich verbessern konnte, alle anderen aus der Gruppe, mich eingeschlossen, blieben bei ihrer Vornote. Insbesondere der Vortrag wurde bei uns allen nicht so toll bewertet, dabei lief der bei mir bei den Simulationen immer ganz gut. Egal... Hauptsache bestanden!
Viele Grüße Martyna

17:01 1
Aspyxx

Hallo Sören,
wie sollte man am besten die letzten 6 Wochen vor dem 1.Stx verbringen? Nur einseitig Klausuren weiter schreiben oder lieber flott systemisch die Strukturen, Definitionen, wichtigste Streitfälle und Musterklausuren anschauen? (Hinweis für Dich, die zu schreibenden Klausuren dauern bis zur Rückgabe bis zu 5 Wochen. Das ist für ein konsequentes Durchschreiben zum Training jetzt lang).
Danke für Meinung.

16:42
Aspyxx

Hallo Sören,
in der Prüfungsordnung NRW steht u.a., dass man im Überblick Teil 1 und Teil 2 des EGBGB kennen muss. Was muss ich denn da wissen, habe gar keine Vorstellung was da verlangt werden könnte.
Dankeschön.

16:41
Aspyxx

Und noch eine Frage.
Herrscht im ÖffR beim Einstweiligen Rechtsschutz eigentlich Anwaltszwang?
Dankeschön

16:41
Aspyxx

Hallo Sören,
gibt es eigentlich gar keinen „Verbraucher-Werkvertrag“, so wie es ja auch einen Verbrauchsgüterkaufvertrag gibt? Wenn nein, warum nicht?
Dankeschön.

16:41
Franzi

Hallo Sören, ich habe noch eine Frage: Wie ist die Rechtslage bei einem PKW-Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern, wenn der Käufer an einen Unternehmer weiterverkauft und dann erst der verschwiegene Unfallschaden zur Geltung kommt? Welche Schadensersatz Ansprüche hat der erste Käufer (der Verbraucher) gegenüber dem Verkäufer (der auch Verbraucher ist)? Er hat ja durch den Unfallschaden nicht der Wert vom Unternehmer bezahlt bekommen, als wäre kein Unfallschaden vorhanden gewesen. Vielen Dank und viele Grüße.

21:12
Franzi

Hallo Sören, wie sieht es mit der Verjährung von Unterhaltsansprüchen aus, die ein nun volljähriges Kind geltend machen möchte? In § 207 I Mr. 2a BGB steht, dass die Verjährung gehemmt ist bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Die Verjährungsdauer beträgt 3 Jahre. Bedeutet dies dann, dass das Kind bis zum 24. Lebensjahr Unterhaltsansprüche geltend machen kann?
Vielen Dank und viele Grüße.

10:08
huawei

Hallo Herr Croll,
könnten Sie uns ein Problem zur beidseitig zu vertretenen Unmöglichkeit erklären? Im Rahmen des 326 II 1 BGB sind wir unsicher, ob dieser analog angewendet werden kann, oder ob dieser Streit nur im 323 VI stattfindet.
Bei § 346 IV haben wir das Problem, dass wir uns im folgenden Fall über die Höhe des Schadensersatzes nicht einig werden: A verkauft B ein Auto für 4000 Euro (Obj. Wert 5000) B verkauft dies an C für 6000.
A macht ihr vertragl vereinbartes Rücktrittsrecht geltend. Hier unmöglich das Auto zurück zu bekommen, in welcher Höhe bekommt sie Schadensersatz?
Gruß

12:29
Aspyxx

Ok, vielen Dank!

17:26
Budka

Hallo Sören,
hast du Tips, welche aktuellen Themen gerade in der mündlichen Prüfung abgefragt werden könnten? Insb. in ÖffR?
Mir sind bis jetzt z.B. die Änderung des bayPAG oder die Räumung des Hambacher Forst aufgefallen. Wie könnte man die als Fragestellung aufbereiten? Gab es in letzter Zeit große Änderungen oder so, die ich übersehen habe? Oder ein wichtiges BVerfG Urteil? Versuche mich informiert zu halten, aber mit Kind und Job neben der Vorbereitung ist das schwierig.

Vielen Dank für die bisherige Hilfe und liebe Grüße Martyna

17:01
Aspyxx

Ich tue mich mit der ZPO I schwer. Gibt einen Tipp, wie man das umschifft? Was ist das allerwichtigste?

17:01
Aspyxx

Ist nicht immer so einfach in der Kürze alles in
Fragestellung zu bringen.
Aber super Antworten, vielen Dank.

17:20
Budka

Hallo Sören,
kannst du die uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat erklären? Ich habe das auf Jura Online nicht so gut vertsanden.
Schöne Grüße Martyna

17:02 1
Lillewyn

Hallo Sören,
ich habe dieses Mal ausnahmsweise keine Frage, da ich heute die letzte Prüfung des Examens geschrieben habe.
Deshalb wollte ich mich einfach nur einmal ganz herzlich bei dir bedanken für deine Online-Angebote und die Fragerunde hier.
Wenn ich das Examen bestanden habe, dann nur wegen Jura Online und den Crashkursen!

Also vielen herzlichen Dank und mach weiter so!
Viele liebe Grüße

16:42
Aspyxx

Hi Sören, ErbR-Fall.
Nur eine Verständnisfrage, stehe da gerade auf der Leitung. Erblasser E verfügt per Testament, dass zB Bauernhof von Erbengemeinschaft (Bruder A und B) gemeinsam genutzt werden soll. B verkauft und übereignet nun den Hof an X ohne A zu fragen / zu informieren. Greift dann eine Spezialvorschrift oder geht es dann direkt ins DeliktsR / BereicherungsR? Viele Grüße und Dankeschön.

15:24
Aspyxx

Hi Sören,Knöllchenfall.
Pkw im Halteverbot, Polit. schaut, ob Fahrer zu sehen ist. Sie ruft nicht an, obwohl hinter der Windschutzscheibe ein Zettel mit qualifiziertem Hinweis auf den Ort des Fahrer, seit weit wann er dort ist und dass er in wenigen Minuten am Auto sein kann. Sie erteilt Knöllchen. Prüfungspunkt: mat. Rmk, ordn. Durchf. der Vollstreckungsmaßn. ist ja u.a. die Androh. und Fristsetz. §§ 56 PolG/63 und 64 VwVG vorgesehen. Es müsste doch in dem Fall auch der Knöllchen-VA (Knöllchen ist doch ein VA, oder? § 35 VwVfG) erst angedroht werden und nicht gleich erlassen werden, oder? Thx

15:16
Aspyxx

Super Info, hab ich noch nie so klar gehört. Danke !!!

17:11
Budka

Hallo Sören, wenn man bei der Mündlichen den Sachverhalt zu Anfang vorstellt, soll man da solche Sachen wie "A trägt vor" oder "er ist der Meinung die Unschuldsvermutung würde hier gelten" weglassen. Das habe ich so irgendwo gelesen/gehört, man solle das, was die Beteiligten vorbringen nur in der Lösung verwerten. Stimmt das? Liebe Grüße Martyna

16:53
Aspyxx

Hallo Sören,
1. macht es Sinn eine Skizze mit abzugeben, wenn man nicht fertig wird?
2. kann man sich Definitionen und Schemata, wenn sie einem absolut nicht einfallen (black out) aus der Norm, Gesetzessystematik und Telos herleiten und sozusagen selbst erfinden? Wird das akzeptiert oder ist das total unerwünscht?
Dankeschön.

16:22 1
SGEINTERNATIONAL

Hallo Sören,
meine Frage bezieht sich auf Strafrecht:
ist eine versuchte Anstiftung oder mittelbare Täterschaft zu einer Selbsttötung möglich, wenn der Auftragskiller anonym von dieser Person beauftragt wurde und nicht weiß, dass es sich um eine Selbsttötung handelt? (Versuch deswegen, weil in dem Fall der Auftragskiller die Person verfehlte und eine fremde Person erschoss)

Liebe Grüße und vielen Dank!

17:24
Aspyxx

Sorry, noch eine Frage zum Reiserecht,
Prüft man, das die Reise vermittelnde Reisebüro (welches nicht der Reiseveranstalter ist) nach
§ 481b BGB?
Nochmal Dankeschön

17:04 1
Aspyxx

Hallo Sören,
ich habe doch noch zwei Fragen, zum Reiserecht.
1) Was mache ich bei einem Schadensfall, wenn aber keine zwei Reiseleitungen vorliegen? . Gehe ich dann auf die allgemeinen Regeln ein, z.B. §§ 280er ff mit Nebenpflichtverletzung und/oder DeliktsR?

2) Hat der Reiseveranstalter eigentlich grundsätzlich auch ein Recht zur zweiten Andienung? Geht das vielleicht indirekt aus § 651 L I S. 2 hervor?

Dankeschön !!!

16:35 1
Snorre

Hallo, ich habe in einem Artikel gelesen, dass Examensklausuren im Vergleich benotet werden. Stimmt das? Das klingt logisch in Hinblick darauf, dass immer nur in etwa 10% ein VB bekommen. Warst du Examensklausurenprüfer? Kannst du sagen in wie weit Prüfer da Vorgaben bekommen, wie sie benoten sollen? Muss der Prüfer von einem Stapel etwa 10% VB geben und 30% durchfallen lassen? Oder wie kommt es, dass die Verhältnisse relativ konstant bleiben?

16:27
kamu

Hallo Sören, ich habe zwei Fragen.
Ist bei §123I VwGO im Obersatz zu erwähnen, dass summarisch geprüft wird?
Wenn man nur einen Widerspruch zu prüfen hat, prüft man in der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs ob eine auf- oder abdrängende Sonderzuweisung vorliegen könnte? Viele Grüße und Danke!

16:20 1
Aspyxx

Hallo Sören, noch eine Frage, diesmal zum Aufbau einer StrafR-Kl.
Stichwort Überschriften bilden. Ab welcher Gliederungstiefe kann man auf Überschriften verzichten und direkt mit einem Obersatz beginnen, dem dann nur noch eine Gliederungsziffer oder -buchstabe vorangestellt ist? Habe in Probeklausuren nun schon Kritik gelesen, dass eine meinen, dass bis in die Tiefe mit Überschriften durchzugliedern sei, und andere meinen, dass nur die Topüberschriften (TB, Rwk, Sch) zu gliedern seien. Was denn nun? Dankeschön.

10:37
Aspyxx

Hallo Sören, ist eigentlich bei § 252 StGB Räuberischer Diebstahl eine Art von sukzessiver Beihilfe, ähnlich wie bei der sukzessiven Beihilfe zum Diebstahl, möglich?

10:32
Lillewyn

Hallo Sören,
ich habe eine Frage bzgl. der Abgrenzung DSL/Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte.
Und zwar: Wie erkenne ich, worauf der Klausursteller hinaus will? Also wie kann ich die beiden Konstellationen voneinander abgrenzen?
Vielen Dank für deine Hilfe!

08:30
MatWal91

Hallo Sören,
ist eine Partei im Verwaltungsprozess bei der Beteiligtenfähigkeit unter § 61 Nr. 1 Var. 2 VwGO (i.V.m. § 3 PartG) oder unter § 62 Nr. 2 VwGO zu subsumieren?
Außerdem interessiert mich noch, ob du es für sinnvoll erachtest, aus den Quizfragen von Jura-Online Karteikarten zu erstellen? Alternativ könnte ich auch weiterhin die Wiederholungseinheiten bei Jura-Online machen, allerdings kommen da nicht alle Quizfragen vor.
Besten Dank für deine Hilfe!
Grüße ins Curiohaus, Matthias

22:29
Lillewyn

Und dann habe ich noch eine Frage zu Grundrechten: Wann prüfe ich denn am Ende der Grundrechtsprüfung noch die Verfassungsmäßigkeit des Einzelakts? Nur wenn ein Urteil erfolgt ist oder ein VA? Ich finde das irgendwie total oft doppelt gemoppelt, da ich ja schon bei der materiellen VMK der RGL die Verhältnismäßigkeit prüfe... Danke dir!

17:09
Lillewyn

Hallo Sören,
ich habe eine Frage zu großen und kleinen Schadensersatz. Ich habe einen Fall bearbeitet, wo eine Sache mangelhaft war und der Käufer wollte SE neben der Leistung. Das wurde dann aber über §437 Nr. 3, 311a BGB gelöst mit dem Argument, das sei dann der kleine Schadensersatz? Ich dachte, SE neben der Leistung ist nur §§280 I oder II? Das verwirrt mich etwas. Vielen Dank für deine Hilfe!

17:02
Budka

Hallo Sören,
ich habe zwei Fragen:
1. Hat der Antrag nach 80V VwGO selbst aufschiebende Wirkung? Man beantragt ja damit eigentlich die Wiederherstellung oder Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Was passiert in der Zeit zwischen Antragsstellung und Entscheidung über den Antrag?

2. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass Staatshaftungsrecht in der mündlichen Prüfung als Vortragsthema/-fall im öffentlichen Recht dran kommt und in den Fragen? Kannst du sagen welche Themen im öffentlichen Recht sich eher für die mündliche Prüfung eignen und welche nicht?

16:14 1
Advocat

Moin Sören, meine Frage: Inwieweit wirkt eine Baugenehmigung/Bauanzeige für den Rechtsnachfolger? Folgendes Beispiel: Die Behörde genehmigt ein Bauvorhaben. Der Bauherr beginnt, zu bauen. Dann veräußert er das Grundstück. Dann ändern sich die Vorschriften. Das Vorhaben wäre nach neuem Recht nicht mehr genehmigungsfähig. Darf der Erwerber das Vorhaben denn fortführen? Wie ist es, wenn es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges, sondern nur um ein anzeigepflichtiges Vorhaben handelt? Danke im Voraus

14:39
Claudia92

Hallo Sören, ist es in okay, wenn man bei den Übungsklausuren zunächst für eine Zeit Hilfsmittel zur Lösung des Falles heranzieht und nach einiger Zeit der Übung schließlich dann fünf Stunden schreibt ohne Hilfsmittel? Vielen Dank für die Antwort, Claudia

12:06
Bibi

Guten Abend Herr Croll,
hier meine Frage: Haben Feuerwehrleute, Polizisten, Notärzte o.Ä. eigentlich generell eine Garantenstellung? Wie sieht es außerhalb ihrer Dienstzeit aus?

Freundliche Grüße
Bibi

17:06
kamu

Hallo Sören, in deinem Video zur mündlichen Prüfung auf YouTube sagst du man sollte vermeiden "Ich weiß nicht" zu sagen. Was sollte man machen, wenn man zu Fragen wie Bsp. "Wann ist das BGB in Kraft getreten?" oder "Wo ist der Sitz des BVerfG?" die Anwort nicht weiß? Vielen Dank!

16:47 5
pini

Hallo Sören, kannst du mir bitte kurz erklären wieso § 816 I 2 BGB und 822 nicht das selbe als Rechtsfolge regeln, also die Herausgabe einer Sache von einem unentgeltlich Erlangenden? Bzw. Wo der Unterschied der beiden Normen liegt...Danke im Voraus!

Bin gespannt auf die Antwort!

15:40
Klara22

Hallo Sören, wenn jemand sein Opfer vorsätzlich töten wollte und die Handlung nicht direkt den Erfolg herbeiführt kommt dann noch eine Aussetzung mit Todesfolge in Betracht, wenn sich der Täter vom Opfer enfernt?

11:35
Franzi94

Hallo Sören
hier meine etwas spezielle Frage aus dem Verwaltungsprozessrecht: wie wirkt sich eine Klageänderung oder Klagerücknahme in der Hauptsache auf den einstweiligen Rechtsschutz aus?

13:30
LuckyLuke

Hallo Sören, ich wollte nur einmal kurz fragen, wann denn ein Bereicherungsanspruch gemäss § 812 BGB fällig wird? Nach 271 BGB, also sofort? Es geht insbesondere um bereicherungsrechtliche Ansprüche nach einem gekündigten Schuldverhältnis zum Beispiel wenn zu viel gezahlt wurde.
Vielen Dank, Luke

09:34
Lillewyn

Und bei Fall 2: Kann ich da nicht einen Anspruch aus §437 Nr. 1, 439 Nacherfüllung verlangen?
(sorry für die vielen Fragen! Glaube ich denke zu kompliziert.)

17:16
Lillewyn

Warum prüft man denn bei Fall 1 §280 I, III, 283 BGB, da ja schon Gefahrübergang vorlag?

17:06
Lillewyn

Hallo, ich habe noch eine zweite Frage:
Wie erkenne ich, ob im Sachverhalt eine "normale" Aufrechnung, welche ich in der Begründetheit der Klage unter Anspruch erloschen prüfe, oder eine Hilfsaufrechnung angelegt ist, welche ich dann nach der Begründetheit prüfe?

Viele liebe Grüße und danke, dass du diese Fragerunde anbietest!
Christina

15:25
pini

Hallo Sören, warum genau lehne ich im Rahmen einer Kommunalverfassungsstreitigkeit die doppelte Verfassungsunmittelbarkeit ab? Viele Grüße, Pini

20:34 3
LuckyLuke

Moin Sören, kannst du mir jemand sagen, wie ich bei einem Antrag nach § 80 V VwGO das Rechtsschutzbedürfnis des Antragsstellers ausführen soll, wenn dieser vor Erhebung des Antrags keinen Widerspruch eingelegt hat. Und zwar auch dann, wenn dasselbe ausnahmsweise entbehrlich ist? Vielen Dank im Voraus, Lukas

12:43
Juls

Hallo,
Ich habe eine Frage dazu wo bzw. wann man die Äquivalenztheorie, Adäquanztheorie und die Lehre vom Schutzzweck der Norm ansprechen soll. Meine Anspruchsgrundlage ist §§ 280 I, 241 II BGB. Ich würde die Theorien jetz im Schaden ansprechen, allerdings habe ich bisher immer nur bei § 823 BGB die Prüfung der Theorien gesehen nicht jedoch bei meinem Anspruch. Meine Frage ist also ob ich die Theorien bei meiner Anspruchsgrundlage überhaup ansprechen soll.
Vielen Dank schonmal!

10:12
Lillewyn


Fall 1: K und V Kaufmänner, KaufV, Schickschuld. Sache geht auf dem Transportweg von Verkäufer (V) unverschuldet durch Transporteur (T) unter. Hier liegt ja eigentlich nach 447 schon Gefahrübergang vor.

Fall 2: Wie Fall 1, aber die Sache war bei Übergabe an T bereits Mangelhaft. Kam aber durch den Untergang ja nie bei K an.

Fall 3: Wie sieht es bei 1 und 2 aus, wenn K Verbraucher war?

Danke für deine Hilfe! Hoffe mein Problem wurde ersichtlich :)

07:43
Lillewyn

Hallo, ich habe eine Frage zum Abgrenzung allg. Schuldrecht/Kaufrecht.
Mir ist nicht zu 100% klar, wann ich Ansprüche aus dem allg. SchuldR prüfe, und wann aus dem KaufR.
Klar, bei den Standardfällen (Übereignung Mangelhafter Sache) KaufR und wenn vor Gefahrübergang etwas untergeht allg. SchuldR. Wie sieht es bei folgenden Konstellationen aus:

07:42
MatWal91

Besten Dank, Sören!

17:10
mschuhen

Hallo Sören,
eine Frage zur Kommunalverfassungsbeschwerde: Habe ich es richtig verstanden, dass es in NRW zwei Verfahren gibt, nämlich die Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 93 I Nr. 4b GG, gerichtet auf Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts aus Art. 28 II GG und die Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 75 Nr. 4 LV, gerichtet auf Verletzung des Art. 78 LV? Ist die eine bei Bundesgesetzen und die andere bei Landesgesetzen einschlägig? Oder gibt es in NRW nur die Kommunalverfassungsbeschwerde gemäß Art. 75 Nr. 4 LV? Und wird Art. 28 II GG dann überhaupt genannt? Vielen Dank

17:05
MatWal91

Danke Sören! Sehr informative Antwort!

17:34
Eva_xo

Vielen Dank, genau so meinte ich es! Echt spannend, wie du es erklärt hast! Die nächste Frage stelle ich dann etwas klarer

17:12
Claudia92

Nachtrag: Wenn jemand sein Opfer vorsätzlich töten wollte und die Handlung nicht direkt den Erfolg herbeiführt kommt dann noch eine Aussetzung mit Todesfolge in Betracht, wenn sich der Täter vom Opfer enfernt?

Vielen Dank!

16:23
Claudia92

Hallo Sören, ich habe Probleme mit dem Verhältnis von Anfechtung und cic.
Die Rechtssprechung sagtja, dass die §§ 123, 124 BGB neben der culpa in contrahendo anwendbar sind, da sie vom Wesen her sind (andere Schutzrichtung). Soll ich dann trotzdem CIC prüfen? Warum lese ich das immer nur für die Anfechtung bei arglistiger Täuschung. Wie sieht es aus, wenn ich einem Irrtum nach § 119 BGB unterliege?
Danke, Claudia

16:21
Eva_xo

Hallo Sören, folgende Frage: der Diebstahl gemäß § 242 I geht nicht durch weil es an der Aneignungsabsicht fehlt. Das Regelbeispiel des Paragraphen 243 I 1 Nr.1 wäre aber verwirklicht. Muss dann den versuchten schweren Diebstahl geprüft werden? Ich denke nein weil die Prüfung am Punkt Tatentschluss scheitert oder?

Danke schonmal,
Eva

14:35
LuckyLuke

Da ich jetzt von mehreren Seiten verschiedene Dinge gehört habe: können §823 I BGB und § 1004 BGB nebeneinander stehen? Ich weiss nur, dass § 1004 eine Art Schutzgesetz iSd § 823 II BGB ist. (Oder?) Viele Grüße

14:33

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