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Vorbereitung auf die universitäre Schwerpunktsbereichsprüfung

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Die universitäre Schwerpunktsbereichsprüfung macht in der Regel 30 Prozent Ihrer Endnote aus. So soll festgestellt werden, ob Sie das Recht mit Verständnis erfassen und anwenden können und vor allem, ob Sie über die geforderten vertieften Kenntnisse verfügen.

Die Art und der Grad der Vertiefung sind sehr unterschiedlich, beides hängt von dem Schwerpunktbereich, der Universität und nicht zuletzt vom Professor ab. Für einige Standorte und für bestimmte Professoren können wir ergänzende Hilfestellung anbieten. Bitte erfragen Sie unser Angebot.